VRG vorgezogene Recycling Gebühr
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Hinweise/Tipps für Poolteilnehmer

Die vorgezogene Recyclinggebühr

  • Erhebung durch Hersteller und Importeure (--> Poolteilnehmer)
  • Abrechnung mit SLRS auf Grund der in der Schweiz ausgelieferten und fakturierten Geräte
  • Margenneutrale Weiterfakturierung an Handel und/oder Endverbraucher
  • Verordnung über die Preisbekanntgabe (PBV) beachenten (Aenderung per 1.6.05)
  • MWSt-pflichtig!

Die Erhebung der vRG

  • Jeden in CH hergestellten oder importierten, pflichtigen Artikel codieren, so dass er einer vRG-Artikelkategorie zugeordnet werden kann,
  • vRG-Artikelkategorie --> Offizielle vRG-Tarife- und Geräteliste der SLRS
  • 700200 = Leuchtmittel (1 Kategorie)
  • 700180ff = Leuchten

Die Abrechnung der vRG mit der SLRS

  • Quartalsmässig Abrechnung auf Grund deklarierter Zahlen
  • Poolteilnehmer melden Stückzahlen je Gerätekategorie, SLRS erstellt Rechnung
  • 1 % Pauschalabzug für Debitorenverluste
  • Zahlung innert 10 Tagen = 2 % Skonto (in definitver Abrechnung berücksichtigt)
  • Export von in CH bezogenen Geräten können zurückgefordert werden

Die Weiterfakturierung der vRG

  • Margenneutral
  • vRG offen ausweisen --> Handel muss wissen, wie viel vRG auf jedem Artikel belastet wurde
  • PBV verlangt Preis inkl. vRG für standardisierte Angebote und für Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen an Privatpersonen

 

 
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