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Hinweise/Tipps
für Poolteilnehmer
Die
vorgezogene Recyclinggebühr
- Erhebung
durch Hersteller und Importeure (--> Poolteilnehmer)
- Abrechnung
mit SLRS auf Grund der in der Schweiz ausgelieferten und fakturierten
Geräte
- Margenneutrale
Weiterfakturierung an Handel und/oder Endverbraucher
- Verordnung
über die Preisbekanntgabe (PBV) beachenten (Aenderung per 1.6.05)
- MWSt-pflichtig!
Die
Erhebung der vRG
- Jeden
in CH hergestellten oder importierten, pflichtigen Artikel codieren,
so dass er einer vRG-Artikelkategorie zugeordnet werden kann,
- vRG-Artikelkategorie
--> Offizielle vRG-Tarife- und Geräteliste der SLRS
-
700200 = Leuchtmittel (1 Kategorie)
-
700180ff = Leuchten
Die
Abrechnung der vRG mit der SLRS
- Quartalsmässig
Abrechnung auf Grund deklarierter Zahlen
- Poolteilnehmer
melden Stückzahlen je Gerätekategorie, SLRS erstellt Rechnung
- 1 % Pauschalabzug
für Debitorenverluste
- Zahlung
innert 10 Tagen = 2 % Skonto (in definitver Abrechnung berücksichtigt)
- Export
von in CH bezogenen Geräten können zurückgefordert werden
Die
Weiterfakturierung der vRG
- Margenneutral
- vRG offen
ausweisen --> Handel muss wissen, wie viel vRG auf jedem Artikel
belastet wurde
- PBV verlangt
Preis inkl. vRG für standardisierte Angebote und für Offerten,
Auftragsbestätigungen und Rechnungen an Privatpersonen
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