Die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG)Seit 1. August 2005 müssen alle Hersteller und Importeure für die Gerätekategorien Leuchten und Leuchtmittel eine vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) abrechnen. Alle Verkaufsstellen müss die Geräte kostenlos zurück nehmen. Der Transport und das eigentliche Recycling muss organisiert und die dadurch entstehenden Kosten durch die Einnahmen aus der vRG finanziert werden.
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